Hier könnt ihr euch die Presseartikel ansehen


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20.12.13 Artikel SZ über die Bauabstimmung in der Generalversammlung vom 15.121.13
20.12.13 SZ zu Generalversammlung vom 15
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20.12.13 Ottweiler Zeitung über die Generalversammlung vom 15.12.13
21.12.13 Ottweiler Zeitung zu Generalver
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27.11.13 Artikel SZ vom Besuch der Ministerin für Umwelt, Anke Rehlinger
Bioenergiedorf Dörrenbach.pdf
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2 Artikel der Nahwärme Fürth in der Ottweiler Zeitung vom 05.07.13
Alle Prüfungen und Kontrollen als Genoss
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Artikel der Energiegenossenschaft aus der OTW Zeitung vomn 17.05.13
157_3900_155_vs-1.pdf
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06.11.13 Saarpfalz Rundschau
06.11.13 Rheinpfalz.pdf
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Artikel der Energiegenossenschaft im "Blickpunkt St. Wendel"
170_3900_157_vs.pdf
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04.11.13 Artikel der SZ vom Kreis St. Wendel
04.11.13 SZ- Kreis St. Wendel.pdf
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Presseartikel der SZ vom 02.11.13 „Modelldorf“ Fürth treibt sein Bioenergie-Konzept planmäßig voran
02.11.13 SZ-Weiterer Schritt zur Biogas
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30.10.13, Die Stadt Ottweiler unterzeichnet Wärmelieferverträge und die Gestattung für die "Energiegenossenschaft Fürth eG"

siehe Beitrag von SR - Aktueller Bericht

30.10.13,  SR hat einen Film zusammengestellt über die Unterzeichnung der Wärmelieferverträge mit der Stadt Otteiler.

Den angezeigten Link anklicken und auf dem angezeigten Video ist am  rechten Rand eine Auflistung der Beiträge. Für die Energiegenossenschaft Fürth ist das der Bericht 4 und 5 in diesem Video.

Link:

http://sr-mediathek.sr-online.de/index.php?seite=7&id=21578


http://www.youtube.com/watch?v=Yuv_WR932Yo


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Schnelle SZ vom 30.10.13
Schnelle SZ.pdf
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Presseartikel SZ vom 14.08.13
Kreis übergreifendes Projekt "Bio Energiedorf Fürth - Dörrenbach"
SZ-14.08.13.pdf
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Presseartikel: Die Nahwärme findet regen Zuspruch
157_71672_2_vs.pdf
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Presseartikel: Die Nahwärme rechnet sich
157_3900_143_vs.pdf
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Presseartikel
170_3900_141_vs.pdf
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Presseartikel
157_3900_142_vs.pdf
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Presseartiekl: Zusammenarbeit Fürth und Dörrenbach
Energiegenossenschaft Fürth 2 , Dörren
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Welche rechtlichen Pflichten haben Öltankbesitzer und mit welchen Folgen müssten Hausbesitzer rechnen, wenn tatsächlich einmal Öl austritt?
Der Gesetzgeber verschärft voraussichtlich 2013 die Überwachungspflicht von Öltanks. Bisher waren nur Besitzer von unterirdischen sowie von größeren oberirdischen Tanks über 10.000 Liter verpflichtet, die Anlage regelmäßig auf Defekte prüfen zu lassen. Eine neue Verordnung wird voraussichtlich ab nächstem Jahr bundeseinheitlich alle Eigenheimbesitzer mit Ölheizung zu dieser Sicherheitsmaßnahme verpflichten. Besitzer dieser Anlagen sind also gut beraten, die Gesetzeslage in den kommenden Monaten genau zu verfolgen. Entsteht durch einen defekten Tank ein Schaden, ist die Regelung aber schon jetzt eindeutig: Grundsätzlich ist der Eigentümer des Öltanks in der Pflicht, für die entstehenden Schäden an Erdreich und Grundwasser aufzukommen – und zwar laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sogar dann, wenn es trotz regelmäßiger Wartung zu einem Leck kommt. Das Problem dabei: Die Kosten für Aushub und Entsorgung des verseuchten Erdreichs sowie die notwendigen Aufwendungen für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes übersteigen in den meisten Fällen die finanziellen Mittel der Tank-Eigentümer um ein Vielfaches.